§ 1
Vertrag
Ein Vertrag kann nur zu Stande kommen, wenn Sie bei der Buchung unseren AGB zustimmen. Für Veranstalter gilt die Zustimmung mit Unterzeichnung des Aufführungsvertrages. Für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.§ 2
Buchungspauschale
Eine Buchungspauschale von 50 € pro gebuchten Charakter ist im Paketpreis bereits enthalten. Mit der Buchungspauschale reservieren wir Ihnen Ihren Wunschtermin verbindlich, daher kann diese nicht rückerstattet werden.§ 3
Rechnung
Sie erhalten eine Rechnung über den Gesamtbetrag zuzüglich der Fahrtkosten und der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, welche bis spätestens 7 Tage nach Erhalt oder bis zur angegebenen Frist auf unser Konto zu überweisen ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00.
Sie erhalten die benötigte Bankverbindung mit Ihrer Rechnung. Wir haben die von Ihnen angegebene Anschrift als Rechnungsadresse gespeichert. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend, solange der Kunde keine abweichende Rechnungsanschrift mitgeteilt hat. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne unser Verschulden auf Kundenwunsch geändert werden müssen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung in Rechnung gestellt. Änderungen können maximal bis 8 Wochen nach erster Rechnungsstellung geändert werden.§ 4
Aufführungsgebühren (GEMA) & Partyinhalte
Da es sich bei den Partys um private Feiern handelt, die nicht öffentlich zugänglich sind, fallen auch keine GEMA Gebühren an. Bei öffentlichen Veranstaltungen sind die Gebühren vom Veranstalter zu tragen. Der Ablauf des Partyprogrammes ist nicht verbindlich und kann je nach erforderlicher Situation verändert werden.§ 5
Anzahl der Kinder
Unsere Partys sind im Basispaket für bis zu 15 Kinder ausgelegt. Für alle weiteren Pakete beachten Sie bitte die Gruppengröße. Sind mehr als 6 Kinder pro gebuchten Charakter in allen Paketen ab 90 Minuten anwesend, berechnen wir Ihnen für jedes weitere Kind 10 € für die benötigte Extrazeit pro ausgewählter Wahlaktion („Glitzertattoos“, „Prinzessinnen Styling“, „Ballonfigurenmodellage“ und „Kinderschminken“). Dies gilt nicht für die Wahlaktionen „Gruppenspiele“, „Kinderdisco“ und „Basteln“, da es sich um Gruppenaktionen handelt. Sollten bei Ihrer Party unvorhergesehenermaßen doch weniger Kinder anwesend sein, als erwartet, dann wird die Prinzessin die gebuchte Zeit vollständig bei Ihnen sein und entsprechend mit anderen Aktivitäten füllen oder sich mehr Zeit nehmen. Kinder, die während der Party kein Interesse an den Aktivitäten zeigen, werden trotzdem mitberechnet und können nicht nachträglich storniert werden.
§ 6
Buchungszeit und Zusatzzeit
Mit Eintreffen der Charaktere startet die Buchungszeit, auch wenn die Party durch den Kunden nicht pünktlich beginnen kann oder zwischenzeitlich unterbrochen wird. Die angegebene Dauer der Partypakete ist eine Circa- Angabe und abhängig von individuellen Gegebenheiten während der Party. Sollte Ihrerseits mehr Zeit mit dem Charakter gewünscht sein, als ursprünglich gebucht, so stellen wir Ihnen die benötigte Zusatzzeit vor Ort nach Absprache ausschließlich gegen Barzahlung in Rechnung. Sie erhalten nachträglich eine Rechnung für Ihre Unterlagen. Für weitere 30 Minuten berechnen wir 85,00 €/Charakter, bzw. 10,00 € für jede gebuchte Wahloption (z.B. „Kinderschminken“) für jedes zusätzliche Kind. Es entsteht eine einmalige Barzahlungsgebühr von 5,00 €. Es steht dem Darsteller frei, die Verlängerung durchzuführen. Anderenfalls wird der Charakter die Party wie ursprünglich vereinbart verlassen. Bei öffentlichen Veranstaltungen besteht keine Reglementierung der Anzahl der Gäste.§ 7
Abbruch der Party
Wir tolerieren keine Drogen oder alkoholisierte Gäste. Ebenfalls muss ein ruhiger, wettergeschützter Platz zur Verfügung gestellt werden können. Alle Darsteller haben das Recht, die Party zu verlassen, sobald sie sich nicht sicher oder belästigt fühlen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung Ihrer Zahlung.
Bitte beachten Sie, dass bei Prinzessinnenpartys in geschlossenen Räumen nicht geraucht wird.§ 8
Abbruch der Party wegen Tieren
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Sicherheitsgründen in einer tierfreien Umgebung am ungestörtesten arbeiten können. Eine mögliche Tierhaarallergie unserer Darsteller erfordert einen tierfreien Raum für die Zeit der Party. Sollte dies nicht gegeben sein oder von Ihnen noch während der Party nicht möglich gemacht werden können, kann der Darsteller die Party aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen verlassen. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten.§ 9
Umbuchungen und Stornierungen
Ausfall bei höherer Gewalt
Bei unvorhersehbaren Umständen unsererseits, wie Krankheit oder höherer Gewalt, behält sich Prinzessinnenparty vor, die Party kostenfrei zu verlegen oder erstattet Ihnen den Gesamtbetrag der Party inkl. Ihrer Buchungspauschale. Sollte es beiden Parteien nicht möglich sein, den Termin wegen höherer Gewalt wahrzunehmen, z.B. durch behördliche Anweisungen, so bieten wir in erster Linie eine kostenfreie Umbuchung innerhalb der nächsten 3 Monate (Verlängerung durch Fortbestand der Krise möglich) an. Sollte dies durch beide Parteien terminlich nicht ermöglicht werden können, ist eine Stornierung möglich, wobei die Buchungspauschale von 50,00 € pro Charakter nicht erstattet wird. Sollte der Kunde die Party unter diesen oder anderen Umständen umbuchen oder stornieren müssen, gelten nachfolgende Regelungen.
Sonstige Umbuchungen
Bei Umbuchungen entsteht eine Umbuchungsgebühr von 25,00 €. Sollte der Kunde den Termin ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung verlegen müssen, so muss die Buchungspauschale von 50,00 € pro Charakter erneut entrichtet werden, zzgl. zu einer Umbuchungsgebühr von 25,00. Sollte der Kunde die Party bis 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung verlegen müssen, so kann er innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen nach dem tatsächlichen Partytermin einen neuen Termin nach Verfügbarkeit vereinbaren. Ab 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ist eine Umbuchung nicht mehr möglich und die Gesamtsumme ist zahlbar. Eine Party kann nur einmalig verlegt werden. Eine komplette Stornierung der Party ist nur unter nachfolgenden Geschäftsbestimmungen möglich.
Stornierung
Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze oder Mindestsumme der vertraglich vereinbarten Vergütung:
• bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns sind 20% der vereinbarten Vergütung, aber mind. 50,00 € pro gebuchten Charakter zahlbar
• bei Stornierung 60 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung, aber mind. 50,00 € pro gebuchten Charakter zahlbar
• bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
• bei Stornierung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung
• bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung
Sollte der Rechnungsbetrag bereits gezahlt worden sein, wird dieser Ihnen bei einer Stornierung abzüglich der genannten Stornogebühren rückerstattet. Fahrtkosten sind von Stornogebühren ausgenommen und werden voll erstattet.
Teilstornierung
Mit der Überweisung des Rechnungsbetrages ist eine Änderung des Paketes, sowie eine Teilstornierung der Zusatzoptionen (Verkleidungskiste, Zusatzcharakter, Krönungszeremonie, Extrazeit, Überraschungsgeschenk, Fotobuch, Glückwunschanrufe und Videogruß) nicht mehr möglich. Zusatzoptionen können nach Absprache noch nachträglich hinzugebucht werden.
Stornierung und Umbuchung für öffentliche Veranstaltungen
Ausfall bei höherer Gewalt
Bei unvorhersehbaren Umständen unsererseits, wie Krankheit oder höherer Gewalt, behält sich Prinzessinnenparty vor, die Party kostenfrei zu verlegen oder erstattet Ihnen den Gesamtbetrag der Party inkl. Ihrer Buchungspauschale. Sollte es beiden Parteien nicht möglich sein, den Termin wegen höherer Gewalt wahrzunehmen, z.B. durch behördliche Anweisungen, so bieten wir in erster Linie eine kostenfreie Umbuchung innerhalb der nächsten 6 Monate an. Sollte dies nicht ermöglicht werden können, ist eine Stornierung möglich, unter Zahlung einer Ausfallsumme von 50 % des zu zahlenden Betrages. Sollte der Veranstalter selbst die Party unter diesen oder anderen Umständen umbuchen müssen, gelten nachfolgende Regelungen.
Sonstige Umbuchungen von Veranstaltungen
Eine Verlegung einer Veranstaltung ist möglich, wenn diese innerhalb 6 Monate stattfindet und Prinzessinnenparty die Möglichkeit hat, die Buchungsdetails (Anzahl und Art der Charaktere, Dauer der Veranstaltung) erneut zu stellen. Es wird eine Umbuchungsgebühr von 25,00 € fällig. Sollte dies nur teilweise möglich sein, so kann der Veranstalter die neuen Bedingungen zu den Kosten der bereits vorgenommenen Buchung weiterhin in Anspruch nehmen oder die Veranstaltung unter nachfolgenden Bedingungen stornieren. Sollte eine Verlegung innerhalb 6 Monate nicht ermöglicht werden können, ist nur eine Stornierung unter genannten Bedingungen möglich. Eine Stornierung für Veranstaltungen ist bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin unter Zahlung einer Ausfallsumme von 50 % des zu zahlenden Betrages möglich. Nach dieser Frist ist der volle Betrag fällig.
§ 10
Lokation
Unserem Mitarbeiter wird eine geeignete Lokation zugesichert. Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden und das Wetter eine Party beeinträchtigen, so ist der Kunde verantwortlich eine geeignete, geschützte Räumlichkeit als Alternative anzubieten. Aus wettertechnischen Gründen können Prinzessinnenpartys zwischen September und Mai nur im Innenbereich stattfinden, sobald die Temperaturen unter 22° fallen. Sollte bei Temperaturen über 25° kein geeigneter Schattenplatz zur Verfügung gestellt werden können, muss die Party nach Innen verlegt werden. Eine Nichtbeachtung führt zu einem Abbruch des Auftrittes und die Kosten werden nachträglich nicht erstattet, sollte keine innenliegende Lokation zur Fortsetzung der Party gegeben sein. Unsere Darsteller benötigen immer einen Stuhl und für einige der Wahlaktionen einen Tisch mit mehreren Stühlen. Auch ein Stromanschluss sollte zur Verfügung gestellt werden. Eine private Buchung in für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen ist leider nicht möglich. Dies betrifft Schnellrestaurants, öffentliche Spielplätze oder Parks oder Veranstaltungsorte ohne separat buchbare Räumlichkeiten. Für öffentliche Veranstaltungen werden individuelle Absprachen zu den Bedingungen mit dem Veranstalter getroffen.§ 11
Allergien
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Prinzessinnenparty vor einer Party auf eventuelle Allergien gegen Materialien, wie Kinderschminke, Kosmetik, Latex o.ä., der Kinder hingewiesen werden muss. Prinzessinnenparty ist nicht verantwortlich für auftretende Allergien und Verletzungen, die während einer Party entstehen. Die Aufsicht obliegt nicht unserem Mitarbeiter, sondern dem Auftraggeber.§ 12
Fotoerlaubnis / Werbung
Wenn Sie sich bereit erklären, uns die Fotoerlaubnis zu erteilen, verwenden wir die Fotos ausschließlich zu Werbezwecken für Prinzessinnen- und Superheldenparty auf Webseiten, Werbemitteln und in sozialen Netzwerken. Bitte senden Sie uns die genehmigten oder verfremdeten Bilder an unsere E-Mail Adresse (kontakt@prinzessinnenparty.de).§ 13
Schäden und Schadenersatz
Sollten Schäden an den Materialien und Kostümen unserer Mitarbeiter entstehen, die durch den Kunden, dessen Gäste oder andere Anwesende der Party entstanden sind, so kommt der Kunde für die Reparatur oder den Ersatz auf. Sie werden auf den entstandenen Schaden vor Ort hingewiesen. Wir bitten Sie, diesen zu dokumentieren und Ihrer Versicherung bei Bedarf anzuzeigen.
Prinzessinnenparty kommt nicht für etwaige Schäden auf, die wegen höherer Gewalt, Krankheit oder unverschuldeter Umstände (z.B. Verkehr, Schaden am Transportmittel, Unfall, Umleitungen, falsche Angabe des Veranstaltungsortes durch den Kunden etc. ) einen Ausfall oder eine Verspätung bedingen, entstanden sind. Es erfolgt lediglich eine Erstattung der nicht geleisteten Leistung in maximaler Höhe der vereinbarten Buchungssumme der betroffenen gebuchten Leistung (z.B. Wegfall einer Zusatzoption) oder des betroffenen ausgefallenen oder verspäteten Darstellers, sollte es nicht möglich sein, die Verspätung im Anschluss an die tatsächliche Buchungszeit direkt zu leisten. Schadenersatzansprüche darüber hinaus, wie Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadenersatz wegen Rufschädigung oder Ersatz von Verdienstausfällen, werden nicht geleistet.§ 14
Durchführung
Unser Mitarbeiter ist verantwortlich für die Durchführung der Party und Aktivitäten. Der Kunde ist verantwortlich, Störungen zu unterbinden und Kindern, die nicht an den gemeinsamen Aktivitäten teilhaben möchten, zu assistieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass Kinder, die nicht an den Aktivitäten teilnehmen möchten, von der Darstellerin zwar dazu animiert, aber nicht gezwungen werden können. Es obliegt grundlegend der Aufsicht und dem Interesse der Eltern, ihre Kinder bei den Aktivitäten teilnehmen zu lassen und deren Anwesenheit zu gewährleisten. Prinzessinnenparty kann hierfür nicht nachträglich verantwortlich gemacht werden.
Die Inhalte der Partypakete sind nicht bindend. Das Programm kann, wenn nötig, den Gegebenheiten des Veranstaltungsortes, einer unvorhergesehenen Situation, sowie der Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und des Kunden im Vorfeld, oder nach Ermessen des Darstellers während der Party angepasst werden. Ausgefallene oder ersetzte Aktivitäten im Rahmen der gebuchten Gesamtzeit, können nicht nachträglich erstattet werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter verpflichtet, die Sicherheit der Darsteller und der Gäste mit entsprechendem Sicherheitspersonal zu garantieren und Vorkehrungen zu treffen, um den geplanten Ablauf zu ermöglichen.§ 15
Eltern
Erwachsene sind auf der Party gern gesehen, um in unvorhersehbaren Situationen einem Kind beizustehen. Unsere Darsteller haben keine Aufsichtspflicht! Die Aufsicht muss durch den Kunden gewährleistet werden. Bitte halten Sie den Lautstärkepegel unter den Erwachsenen so niedrig wie möglich, um eine störungsfreie Party zu gewährleisten. Unsere Darsteller assistieren nicht bei persönlichen hygienischen Bedürfnissen der Kinder. Hierfür sind die Eltern oder die Aufsichtsperson zuständig. Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen.§ 16
Darsteller- und Kostümpräferenz
Unsere Charaktere werden mit unterschiedlichen Darstellern und Kostümen besetzt. Die Besetzung richtet sich nach der Verfügbarkeit des Darstellers und der Kostüme. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Darsteller oder ein bestimmtes Kostüm. Wünsche dürfen aber gerne im Zuge der Buchung geäußert werden.§ 17
Gewinne und Gutscheine
Gewinne und Gutscheine, die durch Prinzessinnenparty vergeben werden, können nicht in bar ausgezahlt werden. Gewonnene Gutscheine sind 1 Jahr gültig nach Gewinnspielende. Erworbene Gutscheine sind 3 Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Gewinne müssen bis zum vereinbarten Termin laut Gewinnspielregeln eingefordert werden. Eine Fotoerlaubnis für gewonnene Prinzessinnenpartys wird durch den Kunden automatisch erteilt, um den Gewinner veröffentlichen zu können.
§ 18
Lizenzen
Prinzessinnenparty ist kein Partner anderer national oder international agierender Unternehmen. Alle Charaktere sind Nachahmungen, inspiriert von alten, wie auch modernen Märchen unserer Zeit. Die Charaktere sind eigenständige Entertainer. Prinzessinnenparty akzeptiert nur Buchungen von Personen, die sich bewusst sind und verstanden haben, dass Prinzessinnenparty keine lizenzierten Charaktere repräsentiert. Jede Ähnlichkeit zu lizenzierten, markengeschützten Charakteren ist rein zufällig. Wenn Sie einen lizenzierten, urheberrechtlich geschützten Charakter für Ihr Event suchen, wenden Sie sich bitte an die Firma der Marke. Der Veranstalter verpflichtet sich, lizenzierte Namens, Bild- und Tonrechte anderer Marken zu beachten.
§ 19
Verpflichtung
Der Kunde verpflichtet sich, dass dem Darsteller und dem Eigentum von Prinzessinnenparty kein Schaden entsteht. Er verpflichtet sich Prinzessinnenparty nicht verantwortlich für höhere Gewalt und schlechtes Wetter zu machen, welches einen Abbruch der Party nach sich ziehen könnte.§ 20
Exklusivitätsanspruch
Prinzessinnenparty behält sich vor, nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit Darstellern anderer Agenturen mit gleichen, ähnlichen oder verwandten Angeboten für eine Veranstaltung gemeinsam gebucht zu werden. Eine Nichtbeachtung kann einen Abbruch des Auftrittes nach sich ziehen. Die Kosten werden nicht erstattet.§ 21 Für Buchungen, die innerhalb 48 Stunden bis zum Veranstaltungsbeginn getätigt werden, berechnen wir eine Gebühr von 30,00 € inkl. MwSt. pro gebuchten Charakter. Bei Buchungen einer Party in englischer Sprache erheben wir einen Aufpreis von 50,00 € für die gesamte Party. Sollten Sie lediglich wünschen, dass nur Teile des Programms auf Englisch erfolgen, berechnen wir dies individuell.
Zuschläge und Last Minute Buchungen
Sollten Sie Ihre Party an einem bundeseinheitlichen Feiertag planen, erheben wir einen Feiertagsaufschlag von 30€ pro Charakter inkl. MwSt.
§ 22
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten für die An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort berechnet wir mit 0,48€ brutto pro km. Bei größeren Entfernungen (abhängig vom gebuchten Paket und dem Veranstaltungsort) wird eine Entfernungspauschale in Höhe von 30,00 € inkl. MwSt. pro Charakter erhoben. Dies gilt bei Veranstaltungsorten im Umkreis von über 70 km -100 km im Glamourpaket / Powerpaket und über 100 km im Luxuspaket / Superpowerpaket.§ 23
Copyrights
Die von uns formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie alle anderen Inhalte der Webseite www.Prinzessinnenparty.de, unterliegen Copyrights und sind geistiges Eigentum von Prinzessinnenparty. Unerlaubtes Kopieren ist nicht gestattet und wird entsprechend geahndet.